Wichtige Mitteilung zu den Funk-Scheinen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der
Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1
der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte
eZusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
aktuell verzichtet.
Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur
Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines
gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte
Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.
Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw.
gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der
Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf
Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon
unberührt.
Der PA Main ist vom Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine abzunehmen.
Wir prüfen:
"Wir sind der Prüfungsausschuß in Ihrer Nähe"